Je geringer der CO2-Ausstoß Ihres Autos, desto besser für das Klima. Das gilt auch für Ihre Brieftasche, denn weniger Emissionen bedeuten auch niedrigeren Kraftstoffverbrauch und weniger Kfz-Steuer.
Der CO2-Ausstoß wurde früher nach NEDC-Zyklus gemessen. Dieser Test schätzte die tatsächlichen Emissionen zu niedrig ein. Daher sind die Automobilhersteller seit dem 1. September 2018 (mit wenigen Ausnahmen) verpflichtet, ihre Fahrzeuge gemäß dem wesentlich realistischeren WLTP-Zyklus zu testen. Bei leichten Nutzfahrzeugen gilt dies ab dem 1. September 2019. Das bedeutet, dass auf dem Car-Pass von Fahrzeugen, die vor diesem Datum angemeldet wurden, das Feld mit den WLTP-Werten in der Regel nicht ausgefüllt ist. Für neuere Fahrzeuge sind auf dem Car-Pass beide Werte angegeben.
Die Inbetriebsetzungssteuer und die jährlich anfallende Kfz-Steuer können von den CO2-Werten Ihres Fahrzeugs abhängig sein. Dies ist je nach der Region festgelegt, in der Sie leben. Auch für die Kfz-Besteuerung von Unternehmen und Selbständigen sowie für Arbeitnehmer, die über einen Firmenwagen verfügen, ist der CO2-Ausstoß ein entscheidender Faktor. Beachten Sie dies also bei der Auswahl Ihres Fahrzeugs.
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Car-Pass erhält diese Daten vom FÖD Mobilität und Verkehr. Falls dort steht „Keine Information“, bedeutet dies, dass dem FÖD die CO2-Werte dieses Fahrzeugs nicht bekannt sind. Die Daten auf Ihrem Car-Pass müssen mit denen auf der Konformitätsbescheinigung des Fahrzeugs übereinstimmen.