Car-Pass v.z.w., Woluwedal 46 b2, B - 1200 Brüssel, respektiert und schützt Ihre Privatsphäre. Die vorliegende Datenschutzrichtlinie erläutert, wie Car-Pass Ihre personenbezogenen Daten erhebt und verwendet. Die Richtlinie informiert Sie darüber, welche Daten Car-Pass registriert und wie Sie Zugriff auf Ihre personenbezogenen Daten anfordern, diese korrigieren oder sogar löschen lassen können.
Car-Pass v.z.w. ist ein gemeinnütziger Verein, der auf Initiative von Fachleuten der Automobilbranche gegründet wurde und dessen Aufgabe es ist, den Kilometerstand von Autos und leichten Nutzfahrzeugen und andere Daten festgelegt im Gesetz von 11 Juni 2004 zu registrieren, und der dafür durch königlichen Erlass vom 4. Mai anerkannt wurde 2006.
Car-Pass will eine Schlüsselrolle im Kampf gegen Betrug mit dem Kilometerzähler von Fahrzeugen spielen. Damit will Car-Pass einen wesentlichen Beitrag zum besseren Käuferschutz von Gebrauchtfahrzeugen leisten und sich für ein besseres Image des Gebrauchtwagenhandels und einen fairen Wettbewerb innerhalb der Branche einsetzen.
Wenn ein Fachbetrieb, z.B. eine Werkstatt, ein Reifenzentrum oder eine Kfz-Prüfstelle, Arbeiten an Ihrem Fahrzeug durchführt, wird der Stand des Kilometerzählers festgehalten. Dieser muss zusammen mit dem Datum der Arbeiten und der Fahrgestellnummer oder Kennzeichen des Fahrzeugs an die gemeinnützige Organisation Car-Pass weitergegeben werden. Diese Angaben finden Sie auch auf der Rechnung oder auf dem Prüfzertifikat. Ab dem 1. Januar 2024 müssen die Gewerbetreibenden auch eine Beschreibung der durchgeführten Arbeiten an Car-Pass melden. Diese Daten dürfen nur unter den strengen Bedingungen weitergegeben werden, die im Gesetz vom 11. Juni 2004 über die Bereitstellung von Informationen beim Verkauf von Gebrauchtfahrzeugen festgelegt sind. Car-Pass erhält keine weiteren Angaben zum Halter des Fahrzeugs.
Car-Pass erhält die CO2-Emissionswerte und die Euronorm des Fahrzeugs vom Ministerium für Mobilität und Verkehr. Ab dem 1. März 2019 informieren die Autoexperten Car-Pass v.z.w., wenn sie feststellen, dass ein Fahrzeug einer Unfalluntersuchung unterzogen werden muss, bevor es wieder in den Verkehr gebracht werden kann. Eine schematische Übersicht der Datenflüsse finden Sie hier.
Darüber hinaus verarbeitet Car-Pass auch eine begrenzte Anzahl personenbezogener Daten von Personen, die die Car-Pass-Website www.car-pass.be besuchen. Zum einen erhebt die Website automatisch Daten. Weitere Informationen dazu unter „Google Analytics und Cookies“. Zweitens hat eine Person die Möglichkeit, Daten auf der Car-Pass-Website zu hinterlassen.
Car-Pass verarbeitet Daten von Personen, die ein Kontaktformular auf der Website ausgefüllt oder eine E-Mail an die allgemeine E-Mail-Adresse info@car-pass.be gesendet haben. Diese Daten beschränken sich auf den Namen, Vornamen, die E-Mail-Adresse, das Herkunftsland und optional eine Telefonnummer. Das Herkunftsland wird registriert, um sich ein Bild über das Interesse zu machen, das im Ausland am belgischen Car-Pass-System besteht. Die Daten werden bis zum 31.12.J+3 Jahre aufbewahrt, wobei J das Kalenderjahr ist, in dem die Anfrage eingegangen ist.
Wenn Personen einen Berichtigungsantrag stellen, verarbeitet Car-Pass Name, Vorname, Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Es können auch andere personenbezogene Daten erhoben werden, die in den Nachweisen zu finden sind, die die Person bei Car-Pass einreicht. Diese Daten werden so lange wie nötig aufbewahrt, um Betrug mit dem Kilometerzähler zu verhindern (siehe auch nächsten Absatz).
Zur Erfüllung seiner gesetzlichen Aufgabe speichert Car-Pass auch die Kontaktdaten von Unternehmen, die in der Automobilbranche tätig sind und der Mitteilungspflicht an Car-Pass unterliegen. Dazu gehören auch die Namen und beruflichen E-Mail-Adressen von Kontaktpersonen dieser Unternehmen. Solange ein Unternehmen der Automobilbranche den Status eines aktiven Unternehmens im Unternehmensverzeichnis KBO hat, sind die gespeicherten personenbezogenen Daten für die Durchführung des Car-Pass-Auftrags unerlässlich. Die Kontaktdaten einzelner Ansprechpartner werden gelöscht, wenn diese Personen nicht mehr bei dem betreffenden Unternehmen beschäftigt sind und Car-Pass hierüber informiert wird.
Wenn ein Unternehmen in der Automobilbranche von der KBO auf den Status eines inaktiven Unternehmens gesetzt wird, wird es keine Kilometerstände mehr an Car-Pass übermitteln. Da auch Jahre nach der Mitteilung eines Kilometerstandes (solange das Fahrzeug noch läuft) immer noch ein Streit über einen mitgeteilten Kilometerstand entstehen kann, behält sich Car-Pass das Recht vor, die Kontaktdaten inaktiver Unternehmen weiterhin zu speichern.
Car-Pass wird Ihre personenbezogenen Daten nicht an Dritte weitergeben oder für Zwecke verwenden, die mit den Zielen des gemeinnützigen Vereins unvereinbar sind.
Car-Pass speichert diese Daten nicht länger als sie für die Zwecke, für die sie erhoben oder anderweitig verarbeitet wurden, erforderlich sind.
Mit Ausnahme der in Art. 1 des Königlichen Dekrets vom 26. August 2006 „zur Regelung der Zusammenarbeit mit dem mit der Registrierung des Kilometerstands von Fahrzeugen beauftragten Vereins“ genannten Daten hat Car-Pass keinen Zugriff auf das Register der KFZ-Zulassungsbehörde DIV. Car-Pass kennt daher weder den Namen des Halters oder Eigentümers des Fahrzeugs noch die Verbindung zwischen dem Nummernschild und der Fahrgestellnummer. Wenn Sie die gespeicherten Daten Ihres persönlichen Fahrzeugs einsehen möchten, müssen Sie nachweisen können, dass Sie Eigentümer oder Halter (Person, auf deren Namen das Fahrzeug bei der DIV zugelassen ist) sind. Dies kann durch Vorlage einer Kombination verschiedener Dokumente wie der Zulassungsbescheinigung, der Versicherungsbescheinigung, der Kaufrechnung, der letzten Wartungsrechnungen oder anderer relevanter Nachweise erfolgen. Außerdem muss der Antragsteller in einer eidesstattlichen Erklärung den korrekten aktuellen Kilometerstand des Fahrzeugs angeben und ein Foto beifügen, auf dem dieser Kilometerstand gut lesbar ist. Sie können Ihre Dokumente senden an privacy@car-pass.be oder an die unten stehende Adresse.
Kann der Antragsteller anhand der eingereichten Unterlagen nicht nachweisen, dass er der aktuelle Eigentümer des Fahrzeugs ist oder bestehen zumindest begründete Zweifel, behält sich Car-Pass das Recht vor, den Zugriff auf die Daten zu verweigern. In jedem Fall übermittelt Car-Pass nur die Daten, die aus dem Zeitraum stammen, in dem Sie Eigentümer oder Halter des Fahrzeugs waren.
Um die Kilometerhistorie des Fahrzeugs zu erfahren, reicht es auch aus, das Fahrzeug bei einer beliebigen KFZ-Prüfstelle vorzuführen und einen Car-Pass anzufordern.
Wenn Sie der Meinung sind, dass bei der Meldung eines oder mehrerer Zählerstände ein Fehler aufgetreten ist, können Sie einen Berichtigungsantrag stellen. Das auszufüllende Formular finden Sie auf unserer Website. Falls sich herausstellt, dass der Übermittler des strittigen Kilometerstands tatsächlich einen Fehler gemacht hat, werden wir ihn korrigieren und Sie darüber informieren. Wenn Sie zu dem Zeitpunkt, an welchem Sie Ihren Antrag auf Korrektur gestellt haben, über ein gültiges Car-Pass-Zertifikat verfügt haben, senden wir Ihnen kostenlos per Post einen korrigierten Car-Pass zu.
Für alle anderen Daten, die sich nicht auf die Kilometerhistorie eines Fahrzeugs beziehen, können Sie jederzeit:
auf Ihre personenbezogenen Daten zugreifen, um sie zu überprüfen
beantragen, sie zu berichtigen oder zu aktualisieren
verlangen, die Verarbeitung einzuschränken, wobei zu berücksichtigen ist, dass derselbe Service möglicherweise nicht garantiert werden kann
beantragen, diese personenbezogenen Daten mit einem anderen Datenverantwortlichen zu teilen.
verlangen, dass diese personenbezogenen Daten aus unseren Dateien gelöscht werden, soweit sie für die Zwecke, für die sie erhoben oder anderweitig verarbeitet wurden, nicht mehr erforderlich sind
der Verarbeitung widersprechen.
Es reicht aus, uns eine begründete E-Mail an privacy@car-pass.be zu senden. Selbstverständlich können Sie uns auch schriftlich unter folgender Adresse erreichen:
Car-Pass v.z.w.
Woluwedal 46 b2
B- 1200 Brüssel
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Car-Pass v.z.w. speichert ihre Daten auf Servern in externen Rechenzentren in Belgien. Car-Pass hat mit dem Administrator des Serverparks einen Verarbeitungsvertrag abgeschlossen, in dem der Administrator verpflichtet ist, alle erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zu ergreifen, um die Systeme vor böswilliger oder zufälliger Beschädigung der Hardware, vor Verlust oder Veränderung der gespeicherten Daten oder vor unbefugtem Zugriff auf diese zu schützen. Auch die Non-Profit-Organisation Car-Pass verfolgt eine strenge interne IT-Richtlinie zum Schutz der gespeicherten Daten und Hardware in ihren Büros und nutzt Firewalls, Antiviren-Scanner, Backup-Systeme und Zugangskontrollen.
Car-Pass behält sich das Recht vor, diese Datenschutzrichtlinie jederzeit zu ändern. Die Änderungen werden auf dieser Seite vorgenommen. Diese Datenschutzrichtlinie wurde zuletzt am 22.08.2024 geändert.
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